pall-IV: Infusionsmischungen in der Palliativversorgung

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Herausgeber

Kompetenzzentrum Palliativpharmazie
LMU Klinikum München, Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin
Marchioninistraße 15
81377 München

Leitung

Prof. Dr. med. Claudia Bausewein PhD MSc – Klinikdirektorin
Dr. Constanze Rémi MSc – leitende Apothekerin Kompetenzzentrum Palliativpharmazie

Kontakt

Tel +49 89 4400-74922
E-Mail: info@arzneimittel-palliativ.de

Rechtsform

Das Klinikum Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Vorstand:

Vertretungsberechtigter Vorstand

Vorsitzender und Ärztlicher Direktor

Prof. Dr. med. Markus M. Lerch

Kaufmännischer Direktor

Markus Zendler

Pflegedirektorin

Carolin Werner

Vertreter der Medizinischen Fakultät

Prof. Dr. med. Thomas Gudermann (Dekan)

Zuständige Aufsichtsbehörde

Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
80327 München

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz

DE 813536017

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Datenschutz

Datenschutz und Datensicherheit

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Name und Anschrift der Verantwortlichen

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das:

Klinikum der Universität München
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vertreten durch:

Vorsitzender und Ärztlicher Direktor
Prof. Dr. med. Markus M. Lerch
Kaufmännischer Direktor
Markus Zendler
Marchioninistraße 15
81377 München
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Tel.: 089 / 4400 - 0

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Klinikums der Universität München
Pettenkoferstraße 8
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Tel.: 089 / 4400 - 58454
Fax: 089 / 4400 - 55192 

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur erheben, soweit dies erforderlich ist für die Bereitstellung einer funktionsfähigen Website als auch unserer Inhalte und Leistungen. Die Datenverarbeitung personenbezogener Nutzerdaten geschieht nur aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis oder wenn die Einwilligung des Nutzers hierzu vorliegt, es sei denn, eine vorherige Einholung der Einwilligung ist aus tatsächlichen Gründen nicht möglich.

Eine Löschung oder Sperrung der personenbezogenen Nutzerdaten erfolgt in der Regel, wenn der Zweck der Verarbeitung erreicht ist. Sofern aufgrund Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, die für den Verantwortlichen gelten, durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber eine darüberhinausgehende Speicherung vorgesehen wurde, ist eine solche möglich. Ist durch die bezeichneten Rechtsgrundlagen eine Speicherfrist festgelegt und läuft diese ab, so werden die Daten gesperrt oder gelöscht, es sei denn, dass die weitere Speicherung für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund erforderlich ist.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre beim Besuch unserer Webseiten ist uns wichtig. Zwei Arten von Informationen werden beim Besuch unserer Webseiten gespeichert:

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  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
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Diese Daten werden in pseudonymisierter, identifizierbarer Form erhoben, gespeichert und ausgewertet. Die Speicherung der IP-Adresse durch das System ist zu dem Zweck erforderlich, damit die Website an den Rechner des Nutzers ausgeliefert werden kann, weshalb hierzu auch die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert werden muss. Des Weiteren erfolgt die Erhebung, Speicherung und Auswertung der vorgenannten Daten zu den Zwecken, unsere Webseiten für Sie benutzerfreundlicher und interessanter zu gestalten. Die Ergebnisse dieser Auswertung liegen am Ende in statistischer Form vor und sind anonym. Ebenfalls werden die Daten in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Allerdings erfolgt keine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers.

Die Speicherung der Daten und der Logfiles erfolgt aufgrund der Rechtsgrundlage des Art.6 Abs.1 lit.f DS-GVO. In den vorgenannten Zwecken liegt auch das berechtigte Interesse an der Datenverarbeitung gemäß der angegebenen Rechtsgrundlage.

Eine Löschung der Daten erfolgt, wenn sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr notwendig sind.

Sofern Daten lediglich zur Bereitstellung der Website erfasst werden, ist dies bei Beendigung der jeweiligen Sitzung der Fall. Werden Daten in Logfiles gespeichert, so ist keine Löschung erforderlich, da hier sofort eine Anonymisierung erfolgt, sodass der aufrufende Client nicht mehr zugeordnet werden kann.

Der Nutzer hat bezüglich der Erhebung, Erfassung und Speicherung dieser Daten kein Widerspruchsrecht, da die Datenerfassung zur Bereitstellung der Website und die Datenspeicherung in Logfiles für den Betrieb der Website zwingend erforderlich sind. 

Persönliche Daten, die Sie freiwillig angeben

Damit Sie individuell zugeschnittene Leistungen erhalten, werden Sie gebeten, personenbezogene Daten anzugeben. Hierfür hält unsere Website Kontaktformulare (Kontakt, Feedback, Terminvereinbarung) bereit, welche für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden können. Die Daten werden dabei in eine Eingabemaske eingegeben und an uns übermittelt und gespeichert. Unterschiedliche Daten (je nach Kontaktformular) Daten werden im Rahmen dieses Prozesses erhoben, häufig dabei:

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  • Telefonnummer
  • Email-Adresse

Zudem werden im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht folgende Daten gespeichert:

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  • Datum und Uhrzeit

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Alternativ können Sie uns über die bereitgestellte E-Mail-Adresse kontaktieren. In diesem Fall erfolgt eine Speicherung der mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers.

Die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) kann die vollständige Datensicherheit aufgrund von Sicherheitslücken nicht gewährleisten. Deshalb ist ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte durch uns nicht möglich. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass unverschlüsselte E-Mails von Unbefugten während der Übertragung mitgelesen werden können. Sofern Sie uns personenbezogene oder sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) mitteilen bzw. übermitteln möchten, raten wir deshalb vom Versand unverschlüsselter E-Mails ab. Bei vertraulichen Informationen empfehlen wir Ihnen somit den Postweg oder die telefonische Kontaktaufnahme.

Durch die freiwillige Angabe dieser Daten in den Kontaktformularen erklären Sie als Nutzer Ihre Zustimmung zur Erhebung und Speicherung der jeweils eingegebenen Daten. Die Datenverarbeitung erfolgt damit zum Zwecke der Kontaktaufnahme nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die durch die Übersendung einer E-Mail übermittelt werden ist Art.6 Abs.1 lit.f DS-GVO. Sofern die Kontaktanfrage oder die E-Mail den Abschluss eines Vertrages zum Ziel hat, so besteht eine weitere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gemäß Art.6 Abs.1 lit.b DS-GVO.

Wir verarbeiten persönliche Daten nur zu den Zwecken der Konversation und der Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten im Falle einer Kontaktaufnahme über das Kontaktformular oder per E-Mail liegt darin begründet.

Einige Web-Formulare des Webauftritts schicken Daten in einen sicheren Datenraum bei Dracoon (https://www.dracoon.com) und werden dort für den sicheren Abruf durch das LMU Klinikum im Zuge der gesetzlich gültigen Löschfristen kurzfristig gespeichert.

Dabei kann es unter Umständen erforderlich sein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Verarbeitung an Dritte weitergeben zum Zwecke von medizinischer Behandlung, Kostensicherung insbesondere durch Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern und Sozialhilfeträgern, zu wissenschaftlichen und statistischen Zwecke, zu Zwecken der Forschung und Lehre (wenn diese anonymisiert bzw. pseudonymisiert (ohne einfachen Bezug zum Betroffenen) sind). Bei der Fernwartung technischer Einrichtungen haben ggf. unsere Partnerfirmen (Infopark, Codeandconcept) bei administrativen Arbeiten Sicht auf gespeicherte Daten. Unsere Geschäftspartner sind von uns aufgefordert, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ebenfalls einzuhalten.

Wir geben darüber hinaus Ihre Daten nur dann weiter, wenn es sich um Anfragen von behördlichen Organen, insbesondere von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, handelt und/oder wir anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Eine Löschung der Daten erfolgt auch hier, wenn diese für die Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind. Personenbezogene Daten aus der Eingabemaske der Kontaktformulare und denjenigen, die per E-Mail übersandt wurden, werden grundsätzlich dann im Intranet des Klinikums der Universität München im E-Mail-Archiv bzw. klinischen Arbeitsplatzsystem gemäß den dort gesetzlichen Löschfristen vorgehalten.

Die Daten werden erst dann langfristig gespeichert, wenn sich aus der Kontaktanfrage ein Behandlungsverhältnis entwickelt. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich dann nach dem Behandlungsverhältnis bzw. gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, die beispielsweise für ihm Rahmen der Behandlung erhobener personenbezogener Daten 15 Jahre nach Abschluss der Behandlung betragen. Gegebenenfalls können sich aus weiteren Rechtsgrundlagen längere Aufbewahrungsfristen ergeben. 

Widerrufs- und Widerspruchsrecht

Der Nutzer hat grundsätzlich jederzeit das Recht zum Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung sowie das Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. In diesen Fällen ist eine Fortführung der Konversation dann nicht mehr möglich.

Der Widerruf der Einwilligung oder der Widerspruch gegen die Verarbeitung sind entweder schriftlich, telefonisch oder per Email gegenüber dem Verantwortlichen zu erklären.

Die für die Kontaktaufnahme gespeicherten personenbezogenen Daten werden im Falle des Widerrufs oder Widerspruchs nicht mehr verarbeitet, es sei denn, die Klinik kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Nutzers überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder die Rechte des Nutzers sind aufgrund einer gesetzlichen Grundlage beschränkt. 

Cookies

Cookies sind automatisch erstellte Textdateien, die auf dem Endgerät des Nutzers, wie PC, Laptop, Smartphone abgelegt und von Ihrem Browser gespeichert werden, ohne auf diesem einen Schaden anzurichten.

Wir setzten zur Erleichterung der Bedienung unserer Webseiten sogenannte Session-Cookies ein, die für die Dauer Ihres Besuchs gespeichert und im Anschluss Ihres Besuchs automatisch gelöscht werden.

Zudem werden auf der Website durch Matomo (Logfile-Analyse) Cookies verwendet, die es ermöglichen, das Surfverhalten des Nutzers zu analysieren. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, wodurch eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website möglich wird. Allerdings erhalten wir hierdurch keine unmittelbare Kenntnis von der Identität des Nutzers. Siehe hierzu gesondert Punkt III - Matomo.

Auch eingesetzte Spendentools (Fundraisingbox: https://secure.fundraisingbox.com, Enterbrain: https://enterbrain.gmbh) speichern eine Session-ID des Bezahl-Anbieters für das Spenden-Tool.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notweniger Cookies ist die Rechtsgrundlage des Art.6 Abs.1 lit.f DS-GVO einschlägig. In den vorgenannten Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art.6 Abs.1 lit.f DS-GVO.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies zu Analysezwecken ist bei Vorliegen einer diesbezüglichen Einwilligung des Nutzers die Rechtsgrundlage Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO.

Nachdem Cookies auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unsere Website übermittelt werden, kann jedoch die Speicherung bzw. Übertragung durch eine entsprechende Einstellung auf dem Browser des Nutzers eingeschränkt oder deaktiviert werden. Sofern Cookies bereits gespeichert sind, können diese jederzeit, auch automatisiert, gelöscht werden. Ferner kann der Nutzer durch entsprechende Browsereinstellung eine Information über das Setzen von Cookies erhalten, eine Erlaubnis für die Verwendung von Cookies nur im Einzelfall erteilen, einen allgemeinen oder nur für explizit genannte Fälle bestehenden Ausschluss für die Annahme von Cookies festlegen sowie beim Schließen des Browsers die automatische Löschung der Cookies einstellen. 

Webanalyse durch Matomo

Diese Website verwendet zur Webanalyse Matomo. Hierzu wird auf Ihrem Computer ein sog. "Cookie" zur Identifizierung abgelegt und erzeugte Nutzungsinformationen (einschließlich Ihrer gekürzten IP-Adresse) an den Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, nachdem sie anonymisiert wurden. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung der Seite werden nicht an Dritte weitergegeben.

Wenn Sie mit der Speicherung und Auswertung der im Internetangebot "Klinikum der Universität München" erzeugten Nutzungsinformationen nicht einverstanden sind, können Sie dieser nachfolgend widersprechen. In diesem Fall wird in Ihrem Browser ein sog. Deaktivierungs-Cookie abgelegt, was zur Folge hat, dass Matomo keinerlei Sitzungsdaten erhebt.

Achtung: Wenn Sie ihre Cookies löschen, so hat dies zur Folge, dass auch das Deaktivierungs-Cookie gelöscht wird und von Ihnen erneut abgelegt werden muss. 

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/. 

Rechte des Nutzers

Auf Anfrage erhält der Nutzer jederzeit unentgeltlich Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, u. a. zu Empfängern, Dauer der Speicherung sowie den Zweck der Datenverarbeitung. Des Weiteren hat er unter bestimmten Voraussetzungen die Rechte auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Unterrichtung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen.

Der Nutzer hat das Recht, einer Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 DS-GVO zu widersprechen, wenn wir diese gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeiten, sofern hierfür Gründe gegeben sind, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Einer zu Zwecken der Direktwerbung auf dieser Rechtsgrundlage erfolgten Datenverarbeitung kann der Nutzer ohne Angabe von Gründen widersprechen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Nutzers überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Das Widerspruchsrecht kann unter den oben genannten Kontaktdaten ausgeübt werden.

Zudem hat der Nutzer im Falle einer erteilten Einwilligung ein jederzeitiges Widerrufsrecht. Der Widerruf der Einwilligung wirkt für die Zukunft, sodass hierdurch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung bis zum Widerruf nicht berührt wird.

Sollte der Nutzer der Auffassung sein, dass eine rechtswidrige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erfolgt, so kommt ihm zudem ein Beschwerderecht zu, aufgrund dessen er sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz beschweren kann. Die Anschrift der für die Verantwortliche zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich in Bayern

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Postfach 221219
D-80502 München
poststelle@datenschutz-bayern.de
Tel.: 089 / 2126720
Fax: 089 / 21267250 

Änderung der Datenschutzerklärung

Eine Änderung dieser Datenschutzerklärung kann aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Bestimmungen oder aufgrund der Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber notwendig werden. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter:

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Bestätigung Fachpersonal

Die folgenden Informationen sind für medizinisches Fachpersonal. Bitte bestätigen Sie, dass Sie Teil des medizinischen Fachpersonals sind!

Herzlich willkommen!

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Infusionstherapie in der Palliativmedizin. Das Kernstück ist die Datenbank, die einen Überblick über die Stabilität und Kompatibilität von in der Palliativversorgung gängigen Mischinfusionen bietet. Sie soll die Versorgung von Palliativpatient:innen im klinischen Alltag unterstützen.

Diese Seite lebt von den Nutzer:innen! Wir sind auf Ihre Erfahrungen angewiesen, um diese Erkenntnisse hier zu bündeln, zu bewerten und neue Empfehlungen für die Praxis geben zu können.

Bitte melden Sie uns alle Mischungen und jede Mischung gerne, so oft Sie sie herstellen bzw. verwenden. Je mehr Erfahrungswerte wir zu einer Medikamentenmischung haben, desto zuverlässiger werden auch unsere Daten! Wie Sie das am besten machen? Wir finden gerne mit Ihnen einen einfachen und im Alltag praktikablen Weg. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter info@arzneimittel-palliativ.de oder +49 (0)89 4400 74922.

Bitte lesen Sie sich die die Bereiche Allgemeine Hinweise, Hintergrund und Praxisleitfaden Mischinfusion vor Nutzung der Datenbank durch.

Zögern Sie nicht, uns für Fragen und Rückmeldungen zu kontaktieren (info@arzneimittel-palliativ.de).

Allgemeine Hinweise

Die in dieser Datenbank gemachten Angaben beziehen sich auf die chemische bzw. die physikalische Kompatibilität und Stabilität von Mischinfusionen.

Die mikrobiologische Qualität und Stabilität kann nur durch das Herstellungsverfahren gesichert werden: soll eine Infusion länger als 24 Stunden verwendet werden, ist eine Herstellung unter geeigneten Bedingungen erforderlich, d.h. in einem Sterillabor (z.B. durch eine Apotheke).

Achtung:

Kompatibilitätsangaben von Mischungen, für die nur praktische Erfahrungen vorliegen (s. „Quellenangabe“ in der Datenbank), beziehen sich rein auf die visuelle Beurteilung! Rückschlüsse auf den Gehalt der enthaltenen Substanzen oder die Entstehung möglicher Abbauprodukte erfordern Laboruntersuchungen und sind daher nicht möglich!

Die Literaturdaten auf diese Seite wurden mit bestem Wissen und großer Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann es immer wieder passieren, dass eine Veröffentlichung zu Kompatibilitäten oder Applikationswegen nicht identifiziert wurde. Ebenso können sich Fehler einschleichen. Daher obliegt es den Nutzer:innen der Datenbank, vor einer Therapieentscheidung die vorliegenden Daten zu prüfen und zu bewerten.

Hinweis zu Inkompatibilitäten

Manche Inkompatibilitäten sind erst mit zeitlicher Latenz, z.B. nach mehreren Stunden oder Tagen makroskopisch mit bloßem Auge erkennbar. Andere Inkompatibilitätsreaktionen laufen komplett im Unsichtbaren ab. Ausbleibende sichtbare Veränderungen beim Mischen von zwei und mehr Substanzen sind also kein Sicherheitsbeleg für die Kompatibilität einer Mischung.

Hinweis zur Sinnhaftigkeit

Bei den auf dieser Seite aufgeführten Mischungen ist die therapeutische Sinnhaftigkeit nicht berücksichtigt. Das heißt: nur weil eine Mischung in der Datenbank zu finden ist, bedeutet dies nicht, dass sie therapeutisch auch sinnvoll ist. Diese Datenbank fasst Praxisdaten verschiedener Einrichtungen zusammen und gibt keine Therapieempfehlungen!

Haftungsausschluss

Die Autor:innen übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf dieser Website. Haftungsansprüche gegen die Autor:innen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Hintergrund

Gründe für Mischinfusionen

Zu Therapieentscheidungen gehört immer eine Nutzen-Risiko-Abwägung, die im Falle der Arzneimitteltherapie den potentiellen Nutzen der eingesetzten Medikamente patientenindividuell den möglichen Risiken gegenüberstellt. Bei der Verwendung von Mischinfusionen muss hier in die Überlegungen neben dem bekannten Nebenwirkungsspektrum das Risiko durch Inkompatibilitäten und unzureichende Stabilität mit einbezogen werden.

Die Infusionstherapie darf kein zusätzliches Sicherheitsrisiko für die Patient:innen darstellen! Sie muss in diese gesamte Nutzen-Risiko-Abwägung einbezogen werden.

Insbesondere bei der Verwendung von Pumpen mit Bolusfunktion muss berücksichtigt werden, dass Patient:innen mit jeder Bolusgabe alle enthaltenen Medikamente zusätzlich infundiert bekommen – nicht nur die, für die akuter Bedarf besteht. Daher wird dringend empfohlen, alternative Applikationsschemata zu prüfen und zu diskutieren, z.B. Bedarfsmedikation über anderen Applikationsweg (bukkal/sublingual, intranasal, rektal oder über einen zusätzlichen s.c.-Zugang). Gerne unterstützt Sie die www.arzneimittel-palliativ.de Arzneimittelinformation Palliativmedizin hierbei.

Versorgungsstrukturen

Das individuelle Versorgungsumfeld muss in die Therapieplanung einbezogen werden: Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus ist selbst bei knapper Personaldecke die Kombination von Medikamenten ohne Kompatibilitätsdaten höchst kritisch zu sehen. Bei der Versorgung zuhause können die Kapazitäten und Kompetenzen des individuellen Versorgungsumfeldes unter Umständen zu einer anderen Nutzen-Risiko-Abwägung führen.

Rechtliche Aspekte

Neben der Arzneimitteltherapiesicherheit sind auch rechtliche Aspekte zu bedenken. Ist das Mischen von zwei und mehr Substanzen nicht im Rahmen der Zulassung für die Anwendung an Patient:innen vorgesehen, handelt es sich sowohl um einen Off -Label Use – die Verwendung außerhalb der Zulassung – als auch um die Herstellung eines neuen Arzneimittels.

OFF-Label-Use

Das Mischen von zwei und mehr Arzneimitteln in einer Mischinfusion erfolgt in der Regel außerhalb der Zulassung und stellt einen Off-Label Use dar. Die Haftung liegt damit beim verordnenden Arzt/der verordnenden Ärztin, zudem besteht eine besondere Aufklärungs- und Einwilligungspflicht der Patient:innen.

Herstellung

Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) definiert den Begriff der Herstellung von Arzneimitteln und unterscheidet zwischen einer erlaubnisfreien, aber anzeigepflichtigen und erlaubnispflichtigen Herstellung von Arzneimitteln.

Im AMG definiert der §4 "Sonstige Begriffsbestimmungen" unter Absatz 14 den Begriff der Herstellung:

AMG §4 Sonstige Begriffsbestimmungen
(14) Herstellen ist das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Umfüllen einschließlich Abfüllen, das Abpacken, das Kennzeichnen und die Freigabe [von Arzneimitteln].

Dieser Definition nach ist das Mischen von Fertigarzneimitteln zur parenteralen Anwendung in einem neuen Infusionsbehältnis das "Herstellen" eines neuen Arzneimittels, für die es nach AMG §13 eine Herstellungserlaubnis braucht.

Als Sonderfall muss die Rekonstitution abgegrenzt werden (AMG §4 Absatz 31: Rekonstitution eines Fertigarzneimittels ist die Überführung in seine anwendungsfähige Form unmittelbar vor seiner Anwendung gemäß den Angaben der Packungsbeilage […]). Beispiele hierfür ist die Verdünnung eines Konzentrates zur Infusion oder die Rekonstitution eines Wirkstoffes mit Infusionslösung. Hierfür wird keine Herstellungserlaubnis benötigt (AMG §13 Abs. 2a) und eine Rekonstitution ist auch nicht anzeigepflichtig.

Nach AMG §13 Absatz (2b) bedarf jedoch eine Person, die Arzt oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist, keine Erlaubnis zur Herstellung, soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden. Die erlaubnisfreie Herstellung muss allerdings bei der zuständigen Überwachungsbehörde angezeigt werden.

Der §67 des AMG beschreibt die „Allgemeine Anzeigepflicht“ und unter Absatz 2 die Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde des Landes, wenn eine Herstellungserlaubnis nicht erforderlich ist.

Auf der jeweiligen Webseite ist ein Merkblatt zur Anzeige nach §67 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte/Ärztinnen verfügbar, sowie weitere Unterlagen und Informationen zur Anzeige erhältlich.

Bewertung der Stabilität und Kompatibilität von Mischinfusionen

Stabilität

Stabilität im Kontext von Infusionslösungen bezeichnet die physikalisch-chemische, aber auch die mikrobiologische Stabilität einer Infusionslösung über einen bestimmten Zeitraum.

Mikrobiologische Stabilität:

Die mikrobiologische Stabilität bezieht sich vor allem auf Verunreinigungen durch Bakterien und andere Mikroorganismen. Für die parenterale Anwendung (z.B. intravenös oder subkutan) ist die Sterilität der Infusionslösung zwingend erforderlich. Infusionslösungen, die nicht unter Reinraumbedingungen hergestellt wurden, dürfen i.d.R. maximal für 24 Stunden beim Patienten angewendet werden (vorausgesetzt, die physikalisch-chemische Stabilität lässt das zu).

Physikalisch-Chemische Stabilität:

Werden mehrere Arzneistoffe in einer Infusionslösung gemischt, spricht man von der physikalisch-chemischen Kompatibilität. Die mikrobiologische Stabilität der Lösung ist weiterhin abhängig vom Herstellungsverfahren. Inkompatibilität bezeichnet eine Unverträglichkeit zwischen zwei oder mehr Komponenten des Gemischs und kann zu einer potentiellen Gefährdung der Patient:innen (z.B. durch Injektion von Mikrokristallen, schädlichen Reaktionsprodukten oder durch Wirkverlust der Arzneistoffe) führen. Man unterscheidet physikalische und chemische Inkompatibilitäten; welche genau vorliegt hat letztlich keine klinischen Konsequenzen. Äußere Faktoren wie Temperatur und Sonneneinstrahlung können die Inkompatibilitätsreaktionen noch zusätzlich begünstigen. Beteiligte Komponenten können alle Stoffe und Substanzen sein, die im Verlauf der Infusion miteinander in Kontakt kommen. Neben den eigentlichen Arzneistoffen können also auch enthaltene Hilfsstoffe und Trägerlösung sowie das Pumpen- und Schlauchmaterial an Inkompatibilitäten beteiligt sein.

Auftreten von Inkompatibilitäten

Wann es zu Inkompatibilitäten kommt, ist schwer vorherzusagen. Wichtige Faktoren sind die chemischen Eigenschaften der verwendeten Substanzen. So können große pH-Unterschiede, schlechte Wasserlöslichkeit oder Ladung und Salzarten der Arzneistoffe wichtige Anhaltspunkte für eine zu erwartende Inkompatibilität geben.

Hinweis zu Inkompatibilitäten

Manche Inkompatibilitäten sind erst nach mehreren Stunden erkennbar, andere Reaktionen laufen komplett im Unsichtbaren ab. Grundsätzlich sollte die Kontaktzeit der Substanzen möglichst kurz sein. Ausbleibende sichtbare Veränderungen beim Mischen von zwei und mehr Substanzen sind kein Sicherheitsbeleg und ersetzen nicht die engmaschige Kontrolle von Patient:in und Einstichstelle.

Praxisleitfaden Mischinfusion

Grundsätze

Grundsätzlich gilt:

  • Kontaktzeit der Substanzen so kurz wie möglich halten (die meisten Daten liegen für Mischungen über max. 24 Stunden vor, je länger die Kontaktzeit einer Mischung, desto größer auch das Risiko für langsam ablaufende Inkompatibilitätsreaktionen)
  • wenig Kombinationspartner! ➔ Alternativen prüfen!
  • Verwendung von Substanzen mit bekannten Kompatibilitätsdaten (bei fehlenden Daten: Mischung für max. 24 Stunden)
  • Partikelfilter verwenden (erhöht Sicherheit für Patient:innen)
  • Kompatibilitäten sind konzentrationsabhängig! Eine Beurteilung nur auf Basis der eingesetzten Substanzen ist demnach nicht ausreichend. Die Verwendung von Standardkonzentrationen (analog zur Intensivmedizin) kann daher sinnvoll sein.

Infusionsfilter

Grundsätzlich ist die Verwendung von Infusionsfiltern (max. 1,2 µm Porengröße) in Erwägung zu ziehen. Filter können partikuläre Verunreinigungen, z.B. durch Kristallbildung, Ausflockungen, aber auch kleine Bestandteile von Glasampullen, zurückhalten. Gibt ein System mit eingebautem Infusionsfilter Druckalarm, kann das ein Hinweis auf eine Verunreinigung der Infusionslösung, z.B. durch eine Inkompatibilität sein. In einige Überleitungssysteme sind solche Filter bereits eingebaut.

Herstellungsbedingungen

Idealerweise erfolgt die Herstellung der Mischinfusion, also in der Regel die Befüllung der Pumpe, in einer Apotheke mit entsprechend eingerichtetem Sterillabor oder unter vergleichbaren Bedingungen. Auf diese Weise kann zumindest die mikrobiologische Stabilität über einen definierten Zeitraum garantiert werden.
Das Mischen vor Ort, also z.B. bei Patient:innen zu Hause, sollte auf Akutsituationen beschränkt sein und nur für einen sehr begrenzten Zeitraum (z.B. 24 Stunden) erfolgen!

Alternativen prüfen – die Pumpe „entschlacken“

Mischinfusionen sollten nicht die erste Wahl darstellen. Sowohl aus pharmakologischer als auch aus pharmakokinetischer Sicht ist nicht jede Mischung sinnvoll!

  • Schritt1: Indikationen prüfen

    Gerade bei Mischinfusionen mit längeren Kontaktzeiten ist es immer wieder sinnvoll, die Sinnhaftigkeit der Mischpartner zu hinterfragen. Kombinationen aus Medikamenten mit gleicher Indikation bzw. sehr ähnlichem klinischen Effekt (wie Metamizol + Opioid gegen Schmerzen oder Dimenhydrinat + Levomepromazin gegen Übelkeit) sollten kritisch hinterfragt und ggf. eine Substanz aus der Mischung entfernt werden.

  • Schritt 2: alternative Arzneistoffe prüfen

    Manchmal kann ein Wechsel auf andere Arzneistoffe hilfreich sein. Beispiel: vom kurz wirksamen Ondansetron (3x täglich als Kurzinfusion bzw. als kontinuierliche Infusion) zum lang wirksamen Granisetron (1x täglich als Kurzinfusion i.d.R. ausreichend, alternativ Granisetron-Pflaster für eine Woche).

  • Schritt 3: alternative Applikationsformen prüfen

    Viele Substanzen können über unterschiedliche Applikationswege angewendet werden, was eine individuellere Versorgung ermöglicht. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt, wie gängige Arzneistoffe der Palliativversorgung alternativ zur parenteralen Gabe appliziert werden können. Bei der Auswahl sind patientenindividuelle Aspekte (z.B. eingeschränkte gastrointestinale Resorption, Vigilanzminderung) zu berücksichtigen. Auch das Ausmaß einer möglichen Schluckstörung (oft können noch Flüssigkeiten oder zerdrückte Tabletten statt Kapseln eingenommen werden) sollte immer wieder evaluiert werden, um eine (teilweise) orale Therapie diskutieren zu können.

    Substanz Indikation alternative Applikationsformen weitere Hinweise
    Analgetika
    💉 Metamizol Schmerz Tabletten, Tropfen, Suppositorien sehr wenige Daten zu Kompatibilität (v.a. über längeren Zeitraum) ➔ Auslassversuch bei bestehender Opioid-Therapie!
    💉 Morphin Schmerzen Tabletten, Tropfen, Schmelztabletten, Suppositorien
    💉 Hydromorphon Schmerzen Kapseln, Tropfen (Rezeptur!) Öffnen von Kapseln zur Erleichterung des Schluckens präparateabhängig prüfen
    💉 Fentanyl Schmerz, Atemnot Transdermales Pflaster, Nasenspray, Sublingual-Tabletten Pflaster = träges System (➔ nicht für akute Situationen/raschen Progress geeignet)
    💉 Levomethadon Schmerzen Tropfen sublinguale Anwendung der Tropfen möglich
    Antiemetika
    💉 Metoclopramid Übelkeit, Erbrechen, Hypomotilität Tabletten, Tropfen, Suppositorien (Rezeptur)
    💉 Dimenhydrinat Übelkeit, Erbrechen Tabletten, Sublingualtabletten, Tropfen/Lösung, Suppositorien Sublingualtabletten müssen nicht geschluckt werden (können)!
    💉 Ondansetron Übelkeit, Erbrechen Tabletten, Schmelztabletten kurz wirksam (Gabe bis 3x täglich)
    💉 Granisetron Übelkeit, Erbrechen Tabletten, Transdermales Pflaster lang wirksam (1x tägliche Gabe i.d.R. ausreichend)
    Antipsychotika
    💉 Haloperidol Delir, Übelkeit, Erbrechen Tabletten, Tropfen, Nasenspray lang wirksam (1-2x tägliche Gabe i.d.R. ausreichend)
    💉 Levomepromazin Delir, Übelkeit, Erbrechen Tabletten, Tropfen lang wirksam (1-2x tägliche Gabe i.d.R. ausreichend) Dosierung der Tropfen beachten, ggf. Hubaufsatz auf Flasche aufbringen, s. Levomepromazin - lmu-klinikum.de
    💉 Olanzapin Delir, Übelkeit, Erbrechen Tabletten, Schmelztabletten lang wirksam (1-2x tägliche Gabe i.d.R. ausreichend)
    Sedativa
    💉 Midazolam Sedierung, Atemnot, Schluckauf Nasen-/Mundspray für Akutsituationen; Alternative zur Dauerinfusion: orale Gabe lang-wirksamer Benzodiazepine (Diazepam, Lorazepam) erwägen
    💉 Ketamin Depression, Schmerzen, Sedierung Nasenspray für Akutsituationen; intermittierende Gabe i.d.R. ausreichend
    Anticholinergika
    💉 Butylscopolamin Rasselatmung, krampfartige Schmerzen gastrointestinal Tabletten, Suppositorien aufgrund sehr geringer intestinaler Bioverfügbarkeit nicht für Rasselatmung geeignet
    💉 Dexamethason Verschiedenste Indikationen, u.a. Schmerzen, Ödemreduktion Tablette lang wirksam (1x tägliche Gabe i.d.R. ausreichend) Tablette kann gemörsert/in etwas Flüssigkeit suspendiert werden zur Erleichterung des Schluckens Kontinuierliche Gabe nicht sinnvoll (lange Wirkdauer, kann zu Schlafproblemen führen!)
    Antiepileptika
    💉 Levetiracetam Epilepsie, Status epilepticus Tabletten, Lösung, Suppositorien (Rezeptur) Anwendung als 2-mal tägl. Kurzinfusion
    💉 Lacosamid Epilepsie Tabletten, Lösung Anwendung als 2-mal tägl. Kurzinfusion
    Sonstige
    💉 Omeprazol 💉 Esomeprazol 💉 Pantoprazol säurebedingte Beschwerden Tabletten/Kapseln, Omeprazol: Suppositorien (Rezeptur) nicht mörsern oder teilen! Suspendierbarkeit präparatespezifisch prüfen! Infusion: nicht mischen! strenge alleinige Applikation; Katheter vorher und nachher gut spülen!
    💉 Baclofen Ausschleichen der Therapie am Lebensende Tabletten, Suppositorien (Rezeptur)
    💉 L-Thyroxin Schilddrüsen-unterfunktion Tabletten, Tropfen, Suppositorien (Rezeptur) Infusionslösung (sollte der Notfallmedizin vorbehalten bleiben) 1x wöchentliche Gabe der Wochendosis möglich Tabletten können gemörsert/suspendiert werden (präparatespezifisch prüfen!)
    💉 Furosemid Ödeme bei Herzinsuffizienz Tabletten ggf. lang wirksames Präparat diskutieren (Torasemid, Tabletten können gemörsert werden, präparatespezifisch prüfen!) Infusion: nicht mischen! strenge alleinige Applikation; Katheter vorher und nachher gut spülen!
  • Schritt 4: alternative parenterale Applikation diskutieren

    Ist eine parenterale Therapie mit zwei und mehr Medikamenten unumgänglich, sollten die folgenden Optionen diskutiert werden:

    • Kurzinfusionen: je nach Zulassungsstatus und Wirkdauer ist möglicherweise die ein- bis mehrmals tägliche Anwendung als (schwerkraftgetriebene) Kurzinfusion möglich. Je nach Versorgungsumfeld kann das Anhängen der Infusion auch von geschulten Angehörigen übernommen werden. Beispiele: Protonenpumpeninhibitoren, Dexamethason, Levetiracetam, Levomepromazin, Haloperidol, Wechsel von Ondansetron (kurze Wirkdauer) auf Granisetron (längere Wirkdauer)
    • Applikation über Y-Stück: hier muss eine sofort eintretende Inkompatibilität, z.B. aufgrund starker pH-Wert-Unterschiede oder schwerlöslichen Substanzen ausgeschlossen sein Beispiele Midazolam (sauer) und Furosemid (alkalisch) dürfen NICHT miteinander in Kontakt kommen; Phenytoin (schwerlöslich)

    Folgende Substanzen sollten auf jeden Fall separat appliziert werden; der Zugang ist vor und nach der Anwendung gründlich zu spülen:

    Substanz Grund
    💉 Dexamethason viele Inkompatibilitäten, 1x tägliche Gabe ausreichend
    💉 Diazepam schwer löslich in wässrigen Lösungen
    💉 Esomeprazol alkalischer pH-Wert
    💉 Furosemid alkalischer pH-Wert
    💉 Lacosamid Keine Daten zur kontinuierlichen Infusion oder zur Kompatibilität mit anderen Arzneistoffen
    💉 Lorazepam schwer löslich in wässrigen Lösungen
    💉 Omeprazol alkalischer pH-Wert
    💉 Pantoprazol alkalischer pH-Wert
    💉 Phenytoin alkalischer pH-Wert, schwer löslich in wässrigen Lösungen
  • Schritt 5: Suche nach Daten zur Kompatibilität und Stabilität

    Die folgende Aufzählung bietet eine Übersicht über mögliche Quellen für die Recherche zur Stabilität und Kompatibilität von Infusionslösungen (nicht abschließend).

    Pall-iv www.pall-iv.de (kostenfrei) überwiegend Erfahrungsberichte aus palliativversorgenden Einrichtungen in Deutschland
    Stabilis www.stabilis.org (kostenfrei) Datenbank zur Stabilität von Infusionslösungen (keine Mischungen)
    Trissel’s® IV compatibility Zugang über kostenpflichtige Datenbanken (z.B. Lexicomp®) Buch: Handbook on Injectable Drugs Labordaten und publizierte Kompatibilitätssdaten zu Mischungen
    Dickman A., Schneider J.: The Syringe Driver. Continuous subcutaneous infusions in palliative care. 34th Edition, 2016 Buch publizierte Kompatibilitätsdaten zu Mischungen
    Drug Compatibility Checker Zugang über MedicinesComplete (kostenpflichtig) kombiniert praktische Erfahrungen aus UK mit publizierten Kompatibilitätsdaten aus ASHP
    ASHP® Injectable Drug Information kostenpflichtig (online oder als Buch) publizierte Daten, auch zu Mischinfusionen
    King® Guide to parenteral admixtures kostenpflichtig (online oder als Buch) publizierte Daten, auch zu Mischinfusionen
    Elsevier’s Intravenous Medications Buch v.a. Daten zur intravenösen Anwendung (und Alternativen) sowie zur Stabilität
    Medusa® NHS Injectable Medicines Guide kostenpflichtig (online) Monographien zu Wirkstoffen (parenterale Anwendungen)
    Paed-IV kostenpflichtig (online) Datenbank zu pH-Werten, Osmolaritäten
    Literaturrecherche Google Scholar, PubMed, Online-Suchmaschinen Recherche zu Publikationen und Studien (Untersuchungen zu Mischinfusionen oft in Dissertationen, diese sind über Suchmaschinen in deutscher Sprache frei zugänglich)
  • Schritt 6: Bewertung der Daten, Festlegung von Mischkomponenten und Dauer

    1. Kompatibilitäts- und Stabilitätsdaten zur gewünschten Mischung vorhanden ➔ Festlegung von Laufzeit anhand der Daten
    2. Daten nur für kurze Laufzeit (z.B. 24 Stunden) vorhanden ➔ Festlegung der Laufzeit auf 24 Stunden
    3. Daten nur für einzelne Komponenten des gewünschten Gemischs ➔ Erwägen von alternativen Arzneistoffen/Applikationsformen (s. Schritte 2-4)
  • Schritt 7: Anwendung der Mischinfusion

    Der Einsatz eines Partikelfilters, das engmaschige Überwachen der Einstichstelle sowie deren regelmäßiger Wechsel sind dringend empfohlen, um die Patientensicherheit zu erhöhen!

  • Schritt 8: Melden der Mischinfusion an pall-iv!

    Bitte melden Sie uns alle Mischungen und jede Mischung gerne, so oft Sie sie herstellen bzw. verwenden. Je mehr Erfahrungswerte wir zu einer Medikamentenmischung haben, desto zuverlässiger werden auch unsere Daten! Wie Sie das am besten machen? Wir finden gerne mit Ihnen einen einfachen und im Alltag praktikablen Weg. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter info@arzneimittel-palliativ.de oder +49 (0)89 4400 74922.